Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie zu Lebzeiten festhalten, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll, welche Bestattungswünsche Sie haben und wie die voraussichtlichen Kosten finanziert werden sollen. Ob einzelne Leistungen zu heutigen Preisen fest vereinbart werden können und in welchem Umfang das Vorsorgevermögen sozialrechtlich geschützt ist, hängt von der konkreten Vertrags- und Finanzierungsgestaltung ab.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Wünsche schriftlich festhalten: Bestattungsart, Friedhof, Trauerfeier, Musik, Dekoration, Trauerrede und weitere Einzelheiten können dokumentiert werden.
- Zwei Wege bei LESCH: Sie können die Vorsorgesumme extern über unsere Treuhandpartnerin verwalten oder sie ohne zusätzliche Verwaltungsgebühr direkt bei LESCH hinterlegen und bei Bedarf in Raten einzahlen.
- Kein pauschaler Sozialamtsschutz: Eine angemessene und ernsthaft zweckgebundene Bestattungsvorsorge kann geschützt sein. Die zuständige Behörde prüft jedoch den konkreten Einzelfall.
- Preise genau unterscheiden: Fest vereinbarte Eigenleistungen des Bestattungshauses sind etwas anderes als Friedhofsgebühren, ärztliche Kosten und andere Fremdleistungen, die sich später verändern können.
- Kostenlose Erstberatung: Beim LESCH Bestattungshaus ist das erste Vorsorgegespräch persönlich, telefonisch oder per Video möglich – kostenlos und unverbindlich.
Wir vom LESCH Bestattungshaus sind ein Familienunternehmen und erleben in unseren Beratungsgesprächen an sieben Standorten in Hannover, Sarstedt und Seelze immer wieder dasselbe: Angehörige, die gerade einen Trauerfall organisiert haben, kommen einige Wochen später noch einmal auf uns zu und sagen: „Das möchte ich meinen Kindern später nicht zumuten.“
Dieser Ratgeber erklärt, was eine Bestattungsvorsorge leisten kann, wie sich die externe Treuhandlösung und die direkte Vorsorge bei LESCH unterscheiden, welche Rolle eine Sterbegeldversicherung spielen kann, wie sich die Kosten in Hannover zusammensetzen und unter welchen Voraussetzungen Vorsorgegeld bei Sozialleistungen geschützt sein kann.
Wichtig: Eine Bestattungsvorsorge besteht aus zwei unterschiedlichen Teilen: der Festlegung Ihrer persönlichen Wünsche und der Finanzierung. Beides kann miteinander verbunden werden, muss es aber nicht.
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Eine Bestattungsvorsorge ist eine Vereinbarung, mit der eine Person zu Lebzeiten die eigenen Bestattungswünsche und gegebenenfalls deren Finanzierung regelt. Im Vorsorgevertrag können beispielsweise folgende Punkte festgehalten werden:
- Erd-, Feuer-, Baum- oder Seebestattung,
- gewünschter Friedhof oder Bestattungswald,
- Sarg, Urne und weitere Bestattungsartikel,
- Art und Umfang der Trauer- oder Lebensfeier,
- Musik, Blumen, Dekoration und Erinnerungsstücke,
- Trauerrede und gewünschte Sprache,
- Benachrichtigungen, Trauerdruck und weitere organisatorische Leistungen,
- der vorgesehene finanzielle Rahmen.
Der Vorsorgevertrag und die finanzielle Absicherung sind rechtlich nicht dasselbe. Wünsche können auch ohne Einzahlung dokumentiert werden. Umgekehrt sollte Geld nicht lediglich auf einem gewöhnlichen Spar- oder Geschäftskonto zurückgelegt werden, wenn eine eindeutige Zweckbindung und ein möglichst verlässlicher Schutz erreicht werden sollen.
Eine gute Vorsorge beantwortet deshalb immer drei Fragen: Was wünsche ich? Was kostet es voraussichtlich? Wie wird das Geld bis zur Bestattung verwaltet und ausgezahlt?
Welche Wege zur finanziellen Absicherung bietet LESCH?
LESCH bietet zwei Wege der finanziellen Absicherung: die externe Verwaltung über die Treuhandstelle oder die direkte Vorsorge im eigenen Haus.


Für die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge bieten wir Ihnen zwei Wege: die externe Verwaltung über unsere langjährige Partnerin, die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH, oder die direkte Vorsorge beim LESCH Bestattungshaus. Der wesentliche Unterschied besteht darin, wer das Geld verwaltet und welche Kosten, Zahlungsweisen und vertraglichen Sicherungen damit verbunden sind.
Vorsorge über die Treuhandstelle
- Zusammenarbeit mit LESCH seit 2011,
- unabhängige Verwaltung durch eine rechtlich selbstständige Treuhandstelle,
- Führung des eingezahlten Geldes als vom eigenen Vermögen der Treuhandstelle getrenntes Zweckvermögen,
- einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Prozent der Vertragssumme,
- nach den veröffentlichten Informationen gegebenenfalls anteilige Entnahme weiteren, ausschließlich kostendeckenden Verwaltungsaufwands aus den erwirtschafteten Erträgen, falls die einmalige Gebühr nicht ausreicht,
- Einzahlung der vereinbarten Vertragssumme grundsätzlich als Einmalbetrag,
- vertraglich geregelte Übernahme durch einen anderen geeigneten Betrieb, falls der ursprünglich beauftragte Betrieb die vereinbarten Leistungen später nicht mehr erbringen kann.
Die Treuhandstelle gehörte 2019 zu den zehn von Stiftung Warentest/Finanztest 1/2019 untersuchten Dauergrabpflegeorganisationen[1] – der Test betraf die Organisation, nicht den individuellen LESCH-Vertrag.
Nach den veröffentlichten Vertragsbedingungen der Treuhandstelle[2] ist das Geld zweckgebunden und getrennt vom Vermögen der Treuhandstelle geführt.
Wichtig: Die Verträge sind grundsätzlich nicht frei kündbar – das sollten Sie vor Vertragsabschluss einplanen.
Direkte Vorsorge beim LESCH Bestattungshaus
- keine zusätzliche Verwaltungsgebühr für die Hinterlegung,
- Einmalzahlung oder vereinbarte Ratenzahlung möglich,
- vertragliche Zweckbindung für die spätere Bestattung,
- getrennte Verwahrung vom laufenden Geschäftsvermögen.
Bei der direkten Vorsorge schließen Sie die Finanzierungsvereinbarung unmittelbar mit dem LESCH Bestattungshaus. Es wird keine externe Treuhandstelle zwischengeschaltet.
Dadurch entfällt die zusätzliche Verwaltungsgebühr und es können Raten vereinbart werden.
Die direkte Vorsorge ist rechtlich dennoch nicht mit einem externen Treuhandverhältnis gleichzusetzen. Entscheidend sind insbesondere:
- der Kontoinhaber,
- die konkrete Form der getrennten Verwahrung,
- die Regelungen für Kündigung und Rückzahlung,
- der Bestatterwechsel,
- eine mögliche Insolvenz.
Diese Punkte werden im Vertrag eindeutig festgehalten und vor der Einzahlung erläutert.
Treuhandstelle
- LESCH-Partnerin seit 2011
- Externes, getrenntes Zweckvermögen
- Einmalig 5 % Verwaltungsgebühr
- Grundsätzlich Einmalzahlung

Direkte Vorsorge bei LESCH
- Unmittelbare Vereinbarung mit LESCH
- Zweckgebundene, getrennte Verwahrung
- Keine zusätzliche Verwaltungsgebühr
- Einmalzahlung oder Raten möglich

Die beiden LESCH-Wege im direkten Vergleich
| Kriterium | Treuhandstelle Niedersachsen/Sachsen-Anhalt | Direkte Vorsorge bei LESCH |
|---|---|---|
| Vertragspartner für die Geldverwaltung | Externe Treuhandstelle | LESCH Bestattungshaus |
| Zusammenarbeit | LESCH-Partnerin seit 2011 | Unmittelbare Vereinbarung mit LESCH |
| Zahlung | Grundsätzlich Einmalzahlung | Einmalzahlung oder vereinbarte Raten |
| Zusätzliche Verwaltungsgebühr | Einmalig 5 % der Vertragssumme; weiterer kostendeckender Aufwand kann bei Bedarf anteilig aus den Erträgen entnommen werden | Keine zusätzliche Verwaltungsgebühr |
| Verwaltung | Externes, getrennt geführtes Zweckvermögen | Zweckgebundene, getrennte Verwahrung |
| Betriebsaufgabe des Bestatters | Nachfolgebetrieb kann beauftragt werden | Regelungen des direkten LESCH-Vertrags |
| Änderung oder Beendigung | Grundsätzlich nicht frei kündbar | Nach den Regelungen der direkten Vereinbarung |
| Sozialrechtliche Behandlung | Kann bei angemessener Höhe geschützt sein | Kann bei angemessener Höhe geschützt sein |
| Insolvenzschutz | Getrenntes Zweckvermögen und Treuhandbedingungen | Hängt von der konkreten Gestaltung ab |
Unser Grundsatz: Beide Wege dienen ausschließlich der Finanzierung Ihrer späteren Bestattung. Sie bieten aber nicht in jeder rechtlichen Situation denselben Schutz. Deshalb erläutern wir offen, wer das Geld verwaltet, welche Kosten entstehen und welche Regeln für Änderungen, Rückzahlung, Bestatterwechsel und Insolvenz gelten.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Die Treuhandstelle passt zu Ihnen, wenn…
- ✓Ihnen eine unabhängige, externe Verwaltung besonders wichtig ist
- ✓Sie die Vertragssumme auf einmal einzahlen können
- ✓Sie eine seit 2011 etablierte Partnerin bevorzugen
Die direkte Vorsorge bei LESCH passt zu Ihnen, wenn…
- ✓Sie lieber in Raten statt auf einmal zahlen möchten
- ✓Sie keine zusätzliche Verwaltungsgebühr zahlen wollen
- ✓Ihnen ein direkter Ansprechpartner ohne Zwischenstelle wichtig ist
Unsicher? In der kostenlosen Erstberatung finden wir gemeinsam die passende Lösung.
Und was ist mit einer Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine weitere, von den beiden LESCH-Vorsorgewegen zu unterscheidende Möglichkeit. Dabei zahlen Sie in der Regel laufende Beiträge an ein Versicherungsunternehmen, die im Todesfall die vertraglich vereinbarte Summe auszahlen.
Eintrittsalter, Gesundheitsfragen, Wartezeiten, gestaffelte Leistungen, Beitragshöhe und Rückkaufswert unterscheiden sich je nach Tarif.
Ob eine Sterbegeldversicherung später sämtliche Bestattungskosten deckt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und der Kostenentwicklung ab. Soweit eine individuelle Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung gewünscht wird, erfolgt diese ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen beziehungsweise über entsprechend zugelassene Ansprechpartner.
Was kostet eine Bestattungsvorsorge in Hannover?
Die Bestattungsvorsorge selbst hat keinen gesetzlich vorgegebenen Mindest- oder Höchstbetrag. Entscheidend sind die gewünschten Leistungen und die gewählte Bestattungsform. Die folgenden Angaben gelten für Hannover; an unseren Standorten in Sarstedt und Seelze berechnen sich die Kosten nach denselben Grundsätzen, mit den dort jeweils gültigen Friedhofsgebühren. Die voraussichtlichen Kosten setzen sich regelmäßig aus drei Bereichen zusammen:
- Leistungen des Bestattungshauses, beispielsweise Überführung, Versorgung, Sarg oder Urne, Organisation, Formalitäten und Begleitung der Trauerfeier.
- Friedhofs-, Krematoriums- und sonstige öffentliche Gebühren.
- Fremdleistungen, etwa ärztliche Bescheinigungen, Blumen, Trauerdruck, Trauerredner, Zeitungsanzeigen, Gastronomie, Grabmal und Grabpflege.
Aktuelle Friedhofsgebühren der Landeshauptstadt Hannover
Die folgenden Beträge beruhen auf der seit dem 1. April 2025 geltenden Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührenstand: August 2026). Sie zeigen ausschließlich die genannten Friedhofspositionen, nicht die gesamten Bestattungskosten.
| Beispiel | Grab-/Nutzungsgebühr | Beisetzungsgebühr | Summe |
|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab, von Angehörigen zu pflegen | 1.059 € | 333 € | 1.392 € |
| Erdreihengrab, von Angehörigen zu pflegen | 1.513 € | 521 € | 2.034 € |
| Erdwahlgrab, Standardlage | 2.522 € | 748 € | 3.270 € |
| Erdwahlgrab, besondere Lage | 3.152 € | 748 € | 3.900 € |
Für einen FriedWald gelten keine Gebühren der Landeshauptstadt Hannover, sondern die Preise des jeweiligen Bestattungswaldes. Bei FriedWald beginnen ein zugewiesener Basisplatz und die Beisetzung nach der bundesweiten Preisübersicht derzeit zusammen bei 1.040 Euro (Stand: August 2026). An einzelnen Standorten – beispielsweise in der Uetzer Herrschaft – können Angebot und Preise abweichen. Dazu kommen die Leistungen des Bestattungshauses und weitere Fremdkosten.
Die vollständige Höhe einer Vorsorge lässt sich deshalb erst nach einem persönlichen Gespräch seriös bestimmen. Viele Vorsorgen bewegen sich in einem mittleren vierstelligen Bereich; bei Wahlgräbern, umfangreichen Feiern, Grabmal, längerer Grabpflege oder besonderen persönlichen Wünschen kann der Betrag deutlich höher liegen.
In der kostenlosen Erstberatung erstellt das LESCH Bestattungshaus ein nachvollziehbares Angebot. Dabei wird deutlich getrennt zwischen:
- ausdrücklich fest vereinbarten Leistungen von LESCH,
- veränderlichen Fremdleistungen,
- aktuell geltenden öffentlichen Gebühren,
- möglichen Kosten der gewählten Finanzierungsform,
- Positionen, die nicht im Angebot enthalten sind.
Unsicher, welcher Weg zu Ihnen passt? Wir beraten Sie unverbindlich.
Ist mein Vorsorgegeld vor dem Sozialamt geschützt?
Die ehrliche Antwort lautet: Eine angemessene Bestattungsvorsorge kann geschützt sein – automatisch garantiert ist dies jedoch nicht.
Bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII kann die Verwertung einer angemessenen Bestattungsvorsorge eine besondere Härte darstellen. Entscheidend sind nach der Rechtsprechung insbesondere:
- eine klare und ernsthafte Zweckbindung für die eigene Bestattung,
- eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Vorsorgevertrag und Finanzierung,
- die Verwertbarkeit beziehungsweise Kündbarkeit des Vertrags,
- die Höhe der hinterlegten Summe,
- die Kosten einer angemessenen, würdigen und ortsüblichen Bestattung,
- gegebenenfalls angemessene Kosten der Grabpflege,
- die konkrete Vertragsgestaltung und die Umstände des Einzelfalls.
Einen gesetzlich festgelegten Freibetrag für eine Bestattungsvorsorge gibt es nicht. Das Bundessozialgericht hielt in einem Urteil vom 20. September 2023[3] eine konkrete Sterbegeldversicherung mit einer Leistung von 4.000 Euro bei natürlichem Tod und 8.000 Euro bei Unfalltod für angemessen. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeingültige Betragsgrenze ableiten.
Für das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, das frühere Bürgergeld, gelten andere Vermögensfreibeträge und eine eigene Härteregelung. Aussagen aus dem SGB XII dürfen daher nicht ungeprüft auf das SGB II übertragen werden.
Wer bereits Sozialleistungen bezieht oder absehen kann, dass dies künftig der Fall sein könnte, sollte die konkrete Gestaltung vor einer größeren Einzahlung zusätzlich mit einer unabhängigen Sozial- oder Rechtsberatung klären. Über die sozialrechtliche Anerkennung entscheidet letztlich der zuständige Leistungsträger und im Streitfall das Sozialgericht.
Wie sicher sind die beiden LESCH-Vorsorgewege bei einer Insolvenz?
Kurz gesagt: Ihr Geld ist bei beiden Wegen zweckgebunden für Ihre Bestattung reserviert und nicht Teil des normalen Geschäftsbetriebs. Bei der Treuhandstelle ist der Schutz durch die externe, unabhängige Verwaltung zusätzlich abgesichert. Die Details unten sind vor allem für alle interessant, die es rechtlich ganz genau wissen wollen – für die allermeisten reicht diese Kurzfassung.
Hier müssen verschiedene Situationen unterschieden werden.
Externe Vorsorge über die Treuhandstelle
Bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH wird die eingezahlte Vertragssumme nach deren veröffentlichten Bedingungen als getrenntes Zweckvermögen verwaltet. Sie liegt damit weder auf einem Geschäftskonto von LESCH noch im gewöhnlichen Vermögen der Treuhandstelle.
Kann LESCH die vereinbarten Leistungen später nicht mehr erbringen, sieht die Treuhandregelung die Beauftragung eines geeigneten Nachfolgebetriebs vor.
Direkte Vorsorge bei LESCH
Bei der direkten Vorsorge wird keine externe Treuhandstelle Vertragspartnerin. Wir verwahren das Geld zweckgebunden und getrennt von unserem laufenden Geschäftsvermögen.
Ob daraus auch im Insolvenzfall ein rechtliches Aussonderungs- oder Absonderungsrecht entsteht, hängt jedoch vom Kontoinhaber und der genauen Vertrags- und Kontokonstruktion ab.
Privatinsolvenz oder Gläubiger des Vorsorgenden
Ein Treuhandguthaben ist nicht automatisch unpfändbar. Der BGH entschied 2025 (Az. IX ZR 91/24)[4], dass der Pfändungsschutz für Sterbegeldversicherungen nicht 1:1 auf Treuhandverträge übertragbar ist.
Das Landgericht Düsseldorf urteilte danach (Az. 22 S 64/23)[5]: Eine vorher vereinbarte, wirksame Abtretung an den Bestatter kann den Zugriff eines Insolvenzverwalters ausschließen – entscheidend ist die konkrete Vertragsgestaltung.
Insolvenz der Treuhandstelle oder Ausfall der Geldanlage
Nach den veröffentlichten Angaben der Treuhandstelle wird das Treuhandvermögen nicht ihrem eigenen Vermögen zugerechnet. Welche weiteren Sicherungsrücklagen, Anlagegrundsätze und Kontrollmechanismen gelten, ergibt sich aus dem aktuellen Treuhandvertrag.
Kostenlose Erstberatung
Persönlich, telefonisch oder per Video
Wünsche festlegen
Bestattungsart, Feier, Musik, Sprache
Transparentes Angebot
Klar getrennt: Festpreise, Gebühren, Fremdkosten
Finanzierung wählen
Treuhandstelle oder direkt bei LESCH
Vertragsabschluss
Alle Wünsche schriftlich festgehalten
Unterlagen sicher aufbewahren
Vertrauensperson weiß Bescheid
Wie läuft eine Bestattungsvorsorge beim LESCH Bestattungshaus ab?
Der Ablauf besteht aus sechs Schritten. Jeder Schritt wird dokumentiert, damit Ihre Angehörigen später nicht bei null anfangen müssen.
1. Kostenlose Erstberatung
Wir besprechen Ihre Vorstellungen persönlich an unserem Hauptstandort in Hannover-Ahlem, an einem unserer weiteren Standorte in Hannover, in Sarstedt oder in Seelze, telefonisch oder per Video. Sie erhalten die notwendigen Informationen ohne Zeit- oder Entscheidungsdruck.
2. Festlegung Ihrer Wünsche
Wir sprechen über Bestattungsart, Friedhof oder Bestattungswald, Art und Umfang der Lebensfeier, Musik, Dekoration, Trauerdruck und die gewünschte Sprache. Sebastian Lesch hält Trauerreden auf Deutsch und muttersprachlich auf Polnisch.
3. Transparentes Angebot
Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung der gewünschten Leistungen. Festpreispositionen von LESCH, aktuelle Gebühren und veränderliche Fremdleistungen werden voneinander getrennt.
4. Wahl der Finanzierung
Sie entscheiden zwischen der externen Verwaltung durch die Treuhandstelle und der direkten Vorsorge bei LESCH. Bei der Treuhandstelle ist grundsätzlich eine Einmalzahlung zuzüglich der einmaligen Verwaltungsgebühr von 5 Prozent vorgesehen. Bei der direkten LESCH-Vorsorge sind eine Einmalzahlung oder vereinbarte Raten möglich; eine zusätzliche Verwaltungsgebühr fällt nicht an.
5. Vertragsabschluss
Alle vereinbarten Wünsche und Leistungen werden schriftlich festgehalten. Bei einem telefonisch, online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Vertrags- und Widerrufsinformationen.
6. Übergabe und sichere Aufbewahrung der Unterlagen
Sie erhalten eine Ausfertigung der Vereinbarungen. Mindestens eine Vertrauensperson sollte wissen, dass die Vorsorge existiert, welches Bestattungshaus beauftragt wurde und wo die Unterlagen zu finden sind.
Praxis-Tipp vom LESCH Bestattungshaus: Bewahren Sie die einzige Ausfertigung nicht an einem Ort auf, auf den Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod möglicherweise nicht sofort zugreifen können. Eine Kopie gehört zu einer Vertrauensperson.
Warum entlastet eine Bestattungsvorsorge die Angehörigen?
Die Entlastung wirkt auf drei Ebenen.
- Finanziell: Ein klarer Kostenrahmen und eine passende Finanzierung reduzieren das Risiko unerwarteter Belastungen.
- Organisatorisch: Viele Wünsche, Ansprechpartner und Abläufe stehen bereits fest.
- Emotional: Die belastende Frage „Was hätte er oder sie gewollt?“ ist weitgehend beantwortet.
Ohne Vorsorge müssen Angehörige innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen. Eine gute Vorsorge nimmt den Angehörigen nicht jede Aufgabe ab – aber sie gibt ihnen eine klare Richtung.
Noch Fragen offen? Sprechen Sie direkt mit uns – kostenlos und unverbindlich.
FAQ – Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge
Fazit: Vorsorge schafft Klarheit und gibt Angehörigen Raum für die Trauer
Eine Bestattungsvorsorge kann persönliche Wünsche sichern, den finanziellen Rahmen planbarer machen und Angehörige im Trauerfall erheblich entlasten.
Entscheidend sind ein nachvollziehbarer Vorsorgevertrag, eine transparente Kalkulation, eine geeignete Finanzierung und klare Regeln für Änderung, Kündigung, Bestatterwechsel, Mehrkosten und Restguthaben.
Das LESCH Bestattungshaus berät Sie persönlich und verständlich zu Ihren Möglichkeiten – mit transparenter Kostenaufstellung und individueller Begleitung an sieben Standorten in Hannover, Sarstedt und Seelze.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Im Text mit Ziffern gekennzeichnete Aussagen sind hier direkt aufgelöst:
- Stiftung Warentest / Finanztest, Heft 1/2019 – Test von Dauergrabpflegeverträgen und -organisationen. Einordnung durch die Treuhandstelle · Hefteübersicht bei test.de ↑ zurück zum Text
- Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH – veröffentlichte Vertragsbedingungen, Zahlung und Verwaltungskosten ↑ zurück zum Text
- Bundessozialgericht, Urteil vom 20. September 2023, Az. B 8 SO 22/22 R – Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung (4.000 € / 8.000 €) ↑ zurück zum Text
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Januar 2025, Az. IX ZR 91/24 – Pfändungsschutz von Treuhandverträgen ↑ zurück zum Text
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2025, Az. 22 S 64/23 – Abtretung schließt Zugriff des Insolvenzverwalters aus ↑ zurück zum Text
Weitere Rechtsgrundlagen:
- § 90 SGB XII – Einzusetzendes Vermögen
- § 12 SGB II – Zu berücksichtigendes Vermögen
- § 65a SGB II – Übergangsregelung zum Grundsicherungsgeld seit 1. Juli 2026
- § 74 SGB XII – Bestattungskosten
- § 1968 BGB – Beerdigungskosten
- § 312g BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 850b ZPO – bedingt pfändbare Bezüge und bestimmte Todesfallversicherungen
- § 34d GewO – Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
- Preisangabenverordnung – Preiswahrheit, Preisklarheit und Gesamtpreise
- Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Hannover, gültig seit 1. April 2025
- FriedWald – aktuelle Kostenübersicht